Informationen zum Sportbetrieb
Liebe Mitglieder ,
gemäß der zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-COV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
vom 30.10.2020 hat uns der FB40 der Landeshauptstadt darüber informiert , dass ein Sportbetrieb auf und in allen kommunalen
Sportstätten im Zeitraum vom 02.11.-20.12.2020 untersagt ist .
Individualsport allein , zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand , soweit dieser nicht auf öffentlichen und privaten Sportstätten
stattfindet , ist aber weiterhin erlaubt .
So bald es neue Informationen oder Festlegungen gibt , werden wir sie umgehend an die einzelnen Abteilungen weiterleiten .
Danke für Euer Verständnis und bleibt alle schön gesund !